Testament

Klarheit sorgt für Sicherheit

Von Tobias Lemser · 2024

Geht es ums Erbe, kursieren viele Fehlinformationen. Um nachträglich Streit zu vermeiden, sollten Erblassende immer ein Testament verfassen – erst recht, wenn Menschen erben sollen, die nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge sind. Doch was gilt, wenn man eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte?

Ein privates Testament muss handschriftlich und lesbar verfasst werden.
Ein privates Testament muss handschriftlich und lesbar verfasst werden. Foto: iStock / KuznetsovDmitry

Nie zuvor wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt wie in jüngster Zeit. Und ein rückläufiger Trend ist nicht absehbar: Bis zu 400 Milliarden Euro werden nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) jährlich vererbt oder verschenkt. Was bei diesen immensen Summen erstaunt: Laut einer Umfrage von Statista Research Department in Kooperation mit YouGov hatten zwei Drittel der befragten Deutschen im August 2022 kein Testament. Lediglich 20 Prozent der rund 10.000 Teilnehmenden hielten bis dato ihren letzten Willen – aktuell und gültig – testamentarisch fest. 

Entscheiden und kommunizieren

Aber was ist zu tun, damit im Todesfall Bargeld oder Immobilie in die richtigen Hände gelangt? Grundsätzlich sollte sich jeder Mensch mit der Nachlassplanung befassen, sobald er etwas hat, das nicht nach den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt werden soll. Ebenso von Bedeutung ist die Kommunikation. Denn wird sich im Vorfeld nicht richtig darüber verständigt, warum ein Kind mehr Geld bekommt als das andere, kann es deswegen zu erheblichen Verwerfungen unter Geschwistern kommen. 

Was viele nicht wissen: Erwirbt zum Beispiel eine junge Familie mit zwei kleinen Kindern Eigentum, kann dies ohne vorliegendes Testament dazu führen, dass im plötzlichen Todesfall eines Elternteils zwei Minderjährige in das Grundbuch aufgenommen werden. Soll das Eigentum irgendwann veräußert werden, ist das aufwendig und bedarf immer einer familiengerichtlichen Genehmigung – der Grund, weshalb es nie zu früh sein kann, sich mit Erbfragen zu beschäftigen.

Steuerfreie Testamentsspende 

Auch wenn es keine Angehörigen gibt, ist es sinnvoll, ein Testament zu verfassen. Nur so lässt sich verhindern, dass der Staat am Ende die Hände aufhält. Mit einem Testament kann frei bestimmt werden, welche Person welchen Geldbetrag oder Gegenstand als Erbe aus dem eigenen Vermögen erhalten soll. 

Ebenso ist es möglich, Vermögen einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen. Wichtig ist jedoch, auch dies testamentarisch festzuhalten beziehungsweise dies vollständig eigenhändig niedergeschrieben und persönlich unterschrieben idealerweise bei einem Amtsgericht zu hinterlegen. Und: Da gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind, kommt das Vermögen immer in voller Höhe beim Empfänger an.

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