Nachahmerpräparat

Gleich und doch nicht dasselbe?

Von Frank Wagner · 2018

Apotheker scannt Arzneimittelpackung; Thema: Nachahmerpräparat

Die Kunden in den Apotheken freuen sich meist über das breite Angebot an Generika: Arzneimittel, die bei gleichem Wirkstoff deutlich günstiger sind als die Originalpräparate. Der zeitlich begrenzte Patentschutz macht dies möglich. Doch identisch mit dem Original sind Generika meist nicht – und genau das kann für manche Patienten durchaus problematisch sein.

Die Apothekerin schaut auf das neue Rezept, dann in ihren Computer, und verkündet, dass man als Mitglied der Kasse XY nicht das vom Arzt verordnete Produkt bekäme, dafür aber ein anderes, das genauso wirke. Stimmt das? Solche „ähnlichen“ Medikamente heißen Generika. Es sind Kopien von Originalen, deren Patentschutz zum Leidwesen der „Erfinder“ erloschen ist, meist nach 20 Jahren. Aufgrund der eingesparten Entwicklungskosten können Generika bis zu zwei Drittel günstiger angeboten werden, was sie gerade bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten, etwa gegen Kopfschmerzen oder Erkältungskrankheiten, bei Kunden beliebt macht. Weil auch die Krankenkassen gerne sparen, sind Apotheker verpflichtet, auf Kassenrezepte nur Produkte herauszugeben, für die jeweils ein sogenannter Rabattvertrag besteht. Laut Branchenverband Pro Generika lag ihr Anteil an der deutschen Arzneimittelversorgung 2017 bei 78 Prozent. 

Rabatt schlägt Auswahl

In 49,3 Prozent der Fälle steht sogar nur ein einziges Produkt zur Auswahl, um die Rabatte zu optimieren. Versicherer rechtfertigen sich, dass eingespartes Geld so an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden könne. Für Apotheken bedeuten häufig wechselnde Rabattverträge jedoch viel Aufwand, und auch viele Patienten mit chronischen Beschwerden wie Rückenproblemen wollen nicht ständig andere Produkte. In der Tat erhält der Patient zwar ein ähnliches, aber kein identisches Medikament. Aromen, Farbstoffe und auch Hilfsstoffe etwa, die den zielgerichteten Transport des Wirkstoffs regeln, unterscheiden sich. Und obwohl für Wirkstoff und Darreichungsform die sogenannte Bioäquivalenz (Austauschbarkeit) vorgeschrieben ist, darf laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Generikum bis zu 20 Prozent schwächer oder 25 Prozent stärker wirken.

Nachahmerpräparat: Komplikationen möglich

Durchschnittlich wird von nur fünf Prozent Wirkungsabweichung ausgegangen. Wer aber gut auf sein Medikament eingestellt ist oder Unverträglichkeiten oder Allergien hat, dem wird die Statistik wenig helfen, sobald er mit dem Generikum Probleme hat. Für Arzt und Apotheker ist es kaum möglich, die konkreten Unterschiede stets im Blick zu behalten. Bei Bedenken sollten Patienten daher nicht zögern, Zweifel gezielt anzusprechen. Treten gar neue Nebenwirkungen auf, kann der Arzt das Kreuzchen bei „Aut-idem“ („oder ähnlich“) auf dem Rezept weglassen, also einen Austausch untersagen.

Wussten Sie schon, dass ...

  • etwa zehn Millionen Deutsche bei Rückenschmerzen mindestens einmal die Woche zu Schmerzmitteln greifen?

  • die Arzneimittelausgaben für das Therapiegebiet Chronische Schmerzen bis zum Jahr 2022 um 3,5 Prozent steigen sollen?

  • Frauen tendenziell häufiger zu Schmerzmitteln greifen als ihre männlichen Mitbürger?

  • der Großteil der Schmerzpatienten in Deutschland zu Medikamenten mit dem Wirkstoff Ibuprophen greift?

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