Testament

Erbstreitigkeiten vermeiden

Von Luisa Gerber · 2020

Ein Pärchen bereitet das Testament vor.
Mit einem Testament kann man den Nachlass so regeln, wie man will. Foto: iStock / fizkes

Ein Testament bietet die Möglichkeit, seinen Liebsten nach dem eigenen Tod Vermögen zu hinterlassen. Doch damit ein solcher Nachlass gültig ist, muss einiges beachtet werden: Welche Formalitäten müssen eingehalten werden, was lässt sich dadurch regeln und braucht man dafür einen Notar?

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein schmerzhaftes Erlebnis, mit welchem man sich früher oder später auseinandersetzen muss. Ein Haushalt muss aufgelöst, eine Beerdigung organisiert und der Nachlass geregelt werden. Dies erfolgt entweder über die gesetzliche Erbfolge, die die direkten Nachkommen und Ehepartner berücksichtigt, oder über ein Testament, das die oder der Verstorbene hinterlassen hat. Es kann helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und es ist sinnvoll, wenn man die Erbfolge aussetzen oder zusätzliche Personen bedenken möchte. Eine weitere Option, falls zum Beispiel keine Kinder da sind: über den Tod hinaus etwas Gutes tun. Das geht, indem der Nachlass oder ein Teil davon zugunsten einer Hilfsorganisation in Form einer Testamentsspende ausgestellt wird.

Testament: Ungültigkeit bei Formfehlern

Wen auch immer man mit seinem Vermögen bedenken möchte, wichtig ist, dass der letzte Wille rechtskräftig ist. Dafür muss das sogenannte eigenhändige Testament laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 2247 BGB) einigen Kriterien standhalten. Unter anderem muss es komplett hangeschrieben und auf jeder Seite mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Auch das aktuelle Datum und der Ort dürfen nicht fehlen. Worauf das Testament geschrieben wird, ist deutlich flexibler geregelt. Solange alle Formalien erfüllt sind, kann es sogar ein Notizzettel sein. Erfolgen Änderungen oder Ergänzungen müssen diese als solche gekennzeichnet und mit Datum und Unterschrift bestätigt werden. Und wo soll das Testament am besten aufbewahrt werden? Die sicherste Lösung ist die Hinterlegung beim Amtsgericht oder beim Notar.

Eigenständig oder beim Notar?

Apropos Notar. Er kann beim Aufsetzen eines Testaments eine sinnvolle Unterstützung sein. Er kennt die gesetzlichen Grundlagen, kann beraten und das Testament notariell beurkunden. In Abhängigkeit vom zu vererbenden Vermögen variieren die Kosten für ein notarielles Testament. Dafür kann man sich jedoch sicher sein, dass das Testament gültig ist und nach dem Ableben auch umgesetzt wird. Es ist jedoch kein Notar zur Aufsetzung eines Testaments erforderlich: Ein privates Testament ist bei Einhaltung aller Formalien ebenso rechtskräftig.

Quellen:
www.bestattungen.de/ratgeber/erbe/testament/testament-muster.html
Alzheimer Forschung Initiative: So erstelle ich mein Testament

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