Nachlass

Spuren hinterlassen

Von Nadine Effert · 2025

Nach dem Tod erben die Hinterbliebenen. Nicht immer, sofern der Letzte Wille etwas anderes festlegt – zum Beispiel das Vermögen als Vermächtnis einem guten Zweck zukommen zu lassen. Immer mehr Menschen wollen über das Leben hinaus Gutes bewirken und so Zukunft gestalten.

Zwei Menschen planen ihren Nachlass.
Bei der Nachlassplanung geht es darum zu entscheiden, wer was erben soll. Foto: iStock / PeopleImages

Der Tod ist ein Thema, über das nur wenige Menschen gerne und offen sprechen. Doch die Reise auf der Erde endet für uns alle irgendwann – manche verabschieden sich früh, manche sind länger unterwegs. Ratsam ist es, sich möglichst früh – und nicht erst aus der Not heraus – mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Dazu gehört auch die Regelung des Nachlasses. Das heißt die Möglichkeiten abzuwägen und den rechtlichen Rahmen zu bestimmen. Dies erspart letztlich den Angehörigen viel Zeit und vor allem Nerven in einer Zeit der Trauer.

Nach dem Tod: Prinzip Apfelbaum

Eine Möglichkeit, für die sich immer mehr Menschen interessieren: mit dem Letzten Willen einen guten Zweck zu unterstützen. Laut der Erbschaftsinitiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ befassen sich bereits 28 Prozent aller Deutschen und die Hälfte der Kinderlosen mit dieser Idee – Tendenz steigend. Mit dem Erbe für den guten Zweck entstehe, so die Initiative, etwas auf der Erde Bleibendes, ähnlich einem Apfelbaum, der immer wieder Früchte trägt und symbolisch für den Zyklus von Leben, Tod, neuem Leben und Wachstum steht. Ob für Kinder in Not, zum Schutz der Tierwelt oder zugunsten der Forschung: Damit das Vermögen auch dort ankommt, wo man seinen persönlichen „Apfelbaum“ pflanzen möchte, braucht es unbedingt ein Testament. Ansonsten fällt das Erbe den gesetzlichen Erben, wie Ehepartner und Kindern, zu. Gibt es diese nicht (mehr) oder schlagen sie das Erbe aus, fällt der komplette Nachlass automatisch in die Hände des Staates.

Rechtskräftiges Testament & Nachlass

Daher gilt: rechtzeitig den Letzten Willen nach den eigenen Vorstellungen festzuhalten. Wer sein Erbe oder einen Teil davon, sprich ein Vermächtnis, einem wohltätigen Zweck zukommen lassen möchte, muss dies in einem handschriftlichen Testament – mit oder ohne Unterstützung einer notariell arbeitenden Person – niederlegen, damit es rechtskräftig ist. Hier kann auch in Form einer Auflage bestimmt werden, wofür konkret die ausgewählte gemeinnützige Organisation oder Stiftung – es können auch mehrere bedacht werden – die Zuwendung einsetzen soll. Gut zu wissen: Es fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an, sprich, der gesamte Betrag kommt den jeweils bestimmten hilfreichen Spuren, die bleiben, zugute.

Schon gewusst?

Der Spendenmonitor 2024 des Deutschen Fundraising Verbandes fragte erstmals in Kooperation mit der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum” die Bereitschaft zum gemeinnützigen Vererben in Deutschland ab. Besonders beliebt für begünstigte Zwecke sind die Bereiche Umwelt-, Natur- und Tierschutz.

Quelle: https://www.dfrv.de/blog/2025/03/17/gemeinnuetziges-vererben; letzter Zugriff: 14.04.2025

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